Kinderpflegerin und Kinderpfleger 

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Ausbildung

 

Die Berufsfachschule für Kinderpflege vermittelt in zwei Vollzeitschuljahren grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten zur erzieherischen Mitarbeit in verschiedenen sozialpädago- gischen Einrichtungen:

Kindergarten, Kinderkrippe, Kinderhort, Kindertagesstätte,

heilpädagogische Tagesstätten, Familien

Die Ausbildung ist in allgemeinbildende, fachtheoretische und fachpraktische Bereiche ge- gliedert. Bei erfolgreichem Abschluss wird die Berufsbezeichnung

"Staatlich geprüfter Kinderpfleger "
"Staatlich geprüfte Kinderpflegerin"

 verliehen. 

1.   Aufnahmebedingungen
Die Aufnahme erfolgt grundsätzlich in die 10. Jahrgangsstufe. Vorausgesetzt werden mindes- tens der Hauptschulabschluss und die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift. Eine Altersbegrenzung besteht nicht. Wünschenswert sind musische Begabung, gute Allgemeinbildung und korrekte sprachliche Ausdrucksweise. Die Aufnahme ist abhängig von der rechtzeitigen Vorlage der Anmeldeunterlagen während der Anmeldefrist und dem Ergeb- nis eines Informationsgesprächs in der Schule. Zu diesem Gespräch werden alle Bewerbe-rinnen bzw. Bewerber nach Abschluss der Anmeldefrist eingeladen. 

 2.   Probezeit
Die endgültige Aufnahme ist abhängig vom Bestehen der Probezeit. Als Probezeit gilt das erste Schulhalbjahr. In der Probezeit wird festgestellt, ob der Schüler/die Schülerin den Anforderungen der Schule und des Berufes gerecht wird. 

 3.   Praktikum
Um die Berufsausbildung praxisnah zu gestalten, sind Praktika vorgesehen, die von der Schule vermittelt und betreut werden:
         10. Jahrgangsstufe: 
         Ab November  wöchentlich ein Praktikumstag in  außerschulischen Einrichtungen

         11. Jahrgangsstufe:  
         Wöchentlich ein Praktikumstag in außerschulischen Einrichtungen
  

         + 2 Wochen Blockpraktikum 

4. Berufsabschluss
Am Ende der 11. Jahrgangsstufe absolvieren die Schülerinnen und Schüler eine staatliche Abschlussprüfung. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten sie die Urkunde 

zum "Staatlich geprüften Kinderpfleger"
zur "Staatlich geprüften Kinderpflegerin"

5.   Mittlerer Schulabschluss 

Bei einer Prüfungsgesamtnote „gut“ oder „sehr gut“ als Kinderpfleger / Kinderpflegerin wird mit dem Abschlusszeugnis der mittlere Schulabschluss verliehen, wenn befriedigende Kenntnisse in Englisch nachgewiesen werden (Note 3 im Englisch-Quali, im Pflichtfach oder Wahlpflichtfach des Hauptschulabschlusses oder im Englischwahlunterricht der Berufsfachschule).  Der mittlere Schulabschluss eröffnet den Zugang zu Fachakademien, Fachoberschulen, Berufsoberschulen und anderen Fachschulen, die einen mittleren Schulabschluss voraussetzen.  

6.   Anmeldung 
Die Anmeldung zum Besuch der Berufsfachschule für Kinderpflege wird von 
Mitte Februar bis Ende März durchgeführt. 

Das Anmeldeformular abtrennen und vollständig ausgefüllt der Schule zukommen lassen.     

Dem Anmeldeformular sind beizulegen: 

  •  Zwischenzeugnis der zurzeit besuchten Schule. (Bewerber, die keine Schule besuchen, legen das Abschlusszeugnis der zuletzt besuchten Schule in beglaubigter Kopie bei.)
  • handgeschriebener tabellarischer  Lebenslauf 
  • Passbild
  • Geburtsurkunde (Kopie) 
Folgende Unterlagen sind bis zum Ende der ersten vollen Augustwoche nachzureichen: 
  • Abschlusszeugnis in beglaubigter Kopie, wenn noch nicht vorgelegt
  • amtliches Führungszeugnis bei nicht unmittelbar fortgesetztem Schulbesuch 
  • Ärztliches Zeugnis, dass der Bewerber/die Bewerberin für den Beruf des  Kinderpflegers/der Kinderpflegerin geeignet ist (nicht älter als 3 Monate)
  • Die Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsgesetz wird in diesem Zusammenhang nicht anerkannt.

7.  Grundausstattung für den fachpraktischen Bereich 

Hauswirtschaft
Weiße Kittelschürze (lang), weißes Kopftuch, Vorbindeschürze (Kopftuch und Schürzen aus Baumwolle), flache, rutschfeste Schuhe, 1 Paar Topflappen, Kochbuch (wird zu Beginn des Schuljahres in einer Sammelbestellung angeschafft) 

Werkerziehung und Gestaltung
Farbkasten, Pinsel, Wachsmalkreiden, Bleistifte, Lineal, Spitzer, Radiergummi, Geodreieck, Zirkel, Schere, Klebstoff, Malkittel (erst nach Absprache mit Fachlehrkraft).

Musikerziehung
Blockflöte  (erst nach Absprache mit Fachlehrkraft).

Dies soll nur als allgemeine Information dienen. Es empfiehlt sich, die Grundausstattung erst nach Schuljahresbeginn anzuschaffen, da genauere Angaben von den zuständigen Fachlehrkräften erteilt werden. 

8. Anfallende Kosten im 10. Jahrgang 

Dem Pauschalbetrag pro Schuljahr liegt ein Unkostenbeitrag von 1,40 € je Kocheinheit zugrunde. Er ist in Raten im Voraus zu bezahlen (das eingezahlte Geld wird bei Schulversäumnissen nicht zurückerstattet): 

Kochgeld

       1. Rate       im Oktober            25,00 € 
       2. Rate       im Januar              25,00 €   
       Summe                                    50,00 € 

Papier- und Materialgeld 
Pro Schuljahr beträgt das Papiergeld 5,00 € und wird am Schuljahresanfang eingesammelt. Es ist für den Jahresbericht, den Schülerausweis und die Selbstbeteiligung an den Papierkosten vorgesehen.  Das Materialgeld in Höhe von 8,00 € wird in zwei Raten zu je 4,00 € eingesammelt.

Haftpflichtversicherung für das Praktikum 
Eine Privathaftpflichtversicherung kommt nicht für Schäden auf, die während des Praktikums entstehen können. Es muss deshalb über die Schule eine ergänzende Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Zurzeit beträgt die Prämie einschließlich Versicherungssteuer 6,00 € und wird zu Beginn des Schuljahres eingesammelt.


Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Bewerbungsmappen erwünscht sind.
Sie können aus organisatorischen Gründen nicht zurückgegeben werden.

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