|
Die
Berufsfachschule für Kinderpflege vermittelt in zwei
Vollzeitschuljahren grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten zur
erzieherischen Mitarbeit in verschiedenen sozialpädago- gischen
Einrichtungen:
Kindergarten,
Kinderkrippe, Kinderhort, Kindertagesstätte,
heilpädagogische
Tagesstätten, Familien
Die
Ausbildung ist in allgemeinbildende, fachtheoretische und fachpraktische
Bereiche ge- gliedert. Bei erfolgreichem Abschluss wird die
Berufsbezeichnung
"Staatlich
geprüfter Kinderpfleger "
"Staatlich geprüfte Kinderpflegerin"
verliehen.
1.
Aufnahmebedingungen
Die Aufnahme erfolgt grundsätzlich
in die 10. Jahrgangsstufe. Vorausgesetzt werden mindes- tens der Hauptschulabschluss
und die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift. Eine
Altersbegrenzung besteht nicht. Wünschenswert sind musische Begabung,
gute Allgemeinbildung und korrekte sprachliche Ausdrucksweise. Die
Aufnahme ist abhängig von der rechtzeitigen Vorlage der
Anmeldeunterlagen während der Anmeldefrist und dem Ergeb- nis eines
Informationsgesprächs in der Schule. Zu diesem Gespräch werden alle
Bewerbe-rinnen bzw. Bewerber nach Abschluss der Anmeldefrist
eingeladen.
2. Probezeit
Die endgültige Aufnahme ist
abhängig vom Bestehen der Probezeit. Als Probezeit gilt das erste
Schulhalbjahr. In der Probezeit wird festgestellt, ob der Schüler/die
Schülerin den Anforderungen der Schule und des Berufes gerecht wird.
3. Praktikum
Um die Berufsausbildung
praxisnah zu gestalten, sind Praktika vorgesehen, die von der Schule
vermittelt und betreut werden:
10. Jahrgangsstufe:
Ab November wöchentlich ein Praktikumstag in außerschulischen
Einrichtungen
11. Jahrgangsstufe:
Wöchentlich ein Praktikumstag in außerschulischen Einrichtungen
+ 2 Wochen Blockpraktikum
4.
Berufsabschluss
Am Ende der 11. Jahrgangsstufe absolvieren die Schülerinnen und Schüler
eine staatliche Abschlussprüfung. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten
sie die Urkunde
zum "Staatlich
geprüften Kinderpfleger"
zur "Staatlich geprüften
Kinderpflegerin"
5.
Mittlerer Schulabschluss
Bei
einer Prüfungsgesamtnote „gut“ oder „sehr
gut“ als Kinderpfleger / Kinderpflegerin wird mit dem
Abschlusszeugnis der mittlere Schulabschluss verliehen, wenn
befriedigende Kenntnisse in Englisch nachgewiesen werden (Note 3 im
Englisch-Quali, im Pflichtfach oder Wahlpflichtfach des
Hauptschulabschlusses oder im Englischwahlunterricht der
Berufsfachschule). Der mittlere Schulabschluss eröffnet den
Zugang zu Fachakademien, Fachoberschulen, Berufsoberschulen und anderen
Fachschulen, die einen mittleren Schulabschluss voraussetzen.
6.
Anmeldung
Die Anmeldung zum Besuch
der Berufsfachschule für Kinderpflege wird von
Mitte Februar bis Ende März durchgeführt.
- Das Anmeldeformular abtrennen
und vollständig ausgefüllt der Schule zukommen lassen.
Dem
Anmeldeformular sind beizulegen:
- Zwischenzeugnis der
zurzeit besuchten Schule. (Bewerber, die keine Schule besuchen,
legen das Abschlusszeugnis
der zuletzt besuchten Schule in beglaubigter Kopie bei.)
- handgeschriebener
tabellarischer Lebenslauf
- Passbild
- Geburtsurkunde (Kopie)
Folgende
Unterlagen sind bis zum Ende der ersten vollen Augustwoche
nachzureichen:
- Abschlusszeugnis in
beglaubigter Kopie, wenn noch nicht vorgelegt
- amtliches Führungszeugnis bei nicht unmittelbar fortgesetztem Schulbesuch
- Ärztliches Zeugnis,
dass der Bewerber/die Bewerberin für den Beruf des
Kinderpflegers/der
Kinderpflegerin geeignet ist (nicht älter als 3 Monate)
-
Die Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsgesetz wird in diesem
Zusammenhang nicht anerkannt.
7. Grundausstattung für den
fachpraktischen Bereich
Hauswirtschaft
Weiße Kittelschürze (lang), weißes
Kopftuch, Vorbindeschürze (Kopftuch und Schürzen aus Baumwolle),
flache, rutschfeste Schuhe, 1 Paar Topflappen, Kochbuch (wird zu
Beginn des Schuljahres in einer Sammelbestellung angeschafft)
Werkerziehung und Gestaltung
Farbkasten, Pinsel, Wachsmalkreiden, Bleistifte, Lineal,
Spitzer, Radiergummi, Geodreieck, Zirkel, Schere, Klebstoff, Malkittel (erst nach Absprache mit Fachlehrkraft).
Musikerziehung
Blockflöte (erst nach Absprache mit Fachlehrkraft).
Dies soll nur als allgemeine
Information dienen. Es empfiehlt sich, die Grundausstattung erst
nach Schuljahresbeginn anzuschaffen, da genauere Angaben von den
zuständigen Fachlehrkräften erteilt werden.
8. Anfallende Kosten im 10.
Jahrgang
Dem Pauschalbetrag pro Schuljahr
liegt ein Unkostenbeitrag von 1,40 € je Kocheinheit zugrunde. Er ist
in Raten im Voraus zu bezahlen (das eingezahlte Geld wird bei
Schulversäumnissen nicht zurückerstattet):
Kochgeld
1. Rate im Oktober
25,00 €
2. Rate im
Januar 25,00 €
Summe
50,00 €
Papier- und Materialgeld
Pro
Schuljahr beträgt das Papiergeld 5,00 € und wird am
Schuljahresanfang eingesammelt. Es ist für den Jahresbericht, den
Schülerausweis und die Selbstbeteiligung an den Papierkosten
vorgesehen. Das Materialgeld in Höhe von 8,00 € wird in
zwei Raten zu je 4,00 € eingesammelt.
Haftpflichtversicherung für das
Praktikum
Eine
Privathaftpflichtversicherung kommt nicht für Schäden auf,
die während des Praktikums entstehen können. Es muss deshalb
über die Schule eine ergänzende Haftpflichtversicherung
abgeschlossen werden. Zurzeit beträgt die Prämie
einschließlich Versicherungssteuer 6,00 € und wird zu Beginn
des Schuljahres eingesammelt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Bewerbungsmappen erwünscht sind.
Sie können aus organisatorischen Gründen nicht zurückgegeben werden.
|