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Hauswirtschafterin - Hauswirtschafter

 

Ausbildung

Die Berufsfachschule für Hauswirtschaft vermittelt grundlegende Kenntnisse und Fertigkei- ten in der Hauswirtschaft und befähigt zu selbständigem Arbeiten in  Privathaushalten und Großhaushalten wie Krankenhäusern, Altenheimen, Betriebskantinen, Tagungszentren oder Geschäftshaushalten. 

1.  Gliederung der Ausbildung 

Die Ausbildung wird im Vollzeitunterricht durchgeführt: 

Jahrgangsstufe 10               Grundstufe

Jahrgangsstufe 11               1. Fachstufe

Jahrgangsstufe 12               2. Fachstufe

Am Ende der 11. Jahrgangsstufe findet eine staatliche Abschlussprüfung an der Schule statt. Nach erfolgreicher Teilnahme wird den Schülern das Abschlusszeugnis mit der Berufsbezeichnung

"Staatlich geprüfter Hauswirtschaftshelfer"
"Staatlich geprüfte
Hauswirtschaftshelferin"

verliehen. 


Am Ende der 12. Jahrgangsstufe wird vor einer staatlichen Prüfungskommission die Abschlussprüfung im anerkannten Ausbildungsberuf

"Staatlich geprüfter Hauswirtschafter"
"Staatlich geprüfte
Hauswirtschafterin"

 abgelegt. 

2.   Möglichkeiten der Weiterbildung 

Der Berufsabschluss ist Voraussetzung für weitere Qualifikationen zur Meisterin der Haus- wirtschaft, staatlich geprüften hauswirtschaftlichen Betriebsleiterin, Fachlehrerin für Hand- arbeit und Hauswirtschaft, Fachhauswirtschafterin für ältere Menschen, staatlich geprüften Wirtschafterin, staatlich geprüften Technikerin für Hauswirtschaft und Ernährung, Familienpflegerin u.a. 

3.  Aufnahmebedingungen

Die Aufnahme erfolgt grundsätzlich in die 10. Jahrgangsstufe nach erfüllter Vollzeitschul- pflicht. Die Aufnahme ist abhängig von der rechtzeitigen Vorlage der Anmeldeunterlagen während der Anmeldefrist und von einem Informationsgespräch in der Schule. Zu diesem Gespräch werden alle Bewerberinnen/Bewerber nach Abschluss der Anmeldefrist eingeladen. 

In die 11. Jahrgangsstufe wird aufgenommen, wer die Grundstufe der Berufsfachschule für Hauswirtschaft erfolgreich abgeschlossen hat oder einschlägige Berufskenntnisse nachweist. 

In die 12. Jahrgangsstufe wird aufgenommen, wer die bestandene Prüfung zur/zum Hauswirtschaftshelferin/er oder gleichwertige Voraussetzungen nachweisen kann. 

 


4.  Probezeit 

Die endgültige Aufnahme ist abhängig vom Bestehen der Probezeit. Als Probezeit gilt das erste Schulhalbjahr. In der Probezeit wird festgestellt, ob der Schüler/die Schülerin den An- forderungen der Schule und des Berufes gerecht wird. 

5.   Praktikum
Um die Berufsausbildung so praxisnah wie möglich zu gestalten, sind Praktika vorgesehen, die von der Schule vermittelt und betreut werden: 

   10. Jahrgangsstufe      je eine Woche Blockpraktikum im Privathaushalt und im   
                                             Betriebshaushalt
   11. Jahrgangsstufe      wöchentlich ein Praktikumstag im Privathaushalt
   12. Jahrgangsstufe      wöchentlich ein Praktikumstag im Betriebshaushalt

 

6.   Mittlerer Schulabschluss an unserer Schule
a) Nach der 11. Jahrgangsstufe 
Bei einer Prüfungsgesamtnote „gut“ oder „sehr gut“ als Hauswirtschaftshelfer / Hauswirt- schaftshelferin wird mit dem Abschlusszeugnis der mittlere Schulabschluss verliehen, wenn befriedigende Kenntnisse in Englisch nachgewiesen werden (Note 3 im Englisch-Quali, im Pflichtfach oder Wahlpflichtfach des Hauptschulabschlusses oder im Englischwahlunterricht der Berufsfachschule). 


b) Nach der 12. Jahrgangsstufe 
Bei einem Berufsabschluss Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin und einem Notendurch- schnitt im Jahreszeugnis der Berufsfachschule von mindestens 2,5 und wenn befriedigende Kenntnisse in Englisch nachgewiesen werden (vergleiche 11. Jahrgangsstufe). 

Der mittlere Schulabschluss vermittelt die Berechtigung zu Laufbahnen der Fachlehrer und der Pädagogischen Assistenten sowie zum Eintritt in Fachoberschulen,  in Berufs-

oberschulen und in Fachschulen, die einen mittleren Schulabschluss voraussetzen.

 

7.        Anmeldung 

Die Anmeldung zum Besuch der Berufsfachschule für Hauswirtschaft wird von
Mitte Februar
bis Ende März durchgeführt.
Das Anmeldeformular abtrennen und vollständig ausgefüllt im Sekretariat abgeben oder an die Schule senden. 

Dem Anmeldeformular sind beizulegen: 
  • Zwischenzeugnis der zurzeit besuchten Schule. Bewerber, die keine Schule besuchen, legen das Abschlusszeugnis der zuletzt besuchten Schule in beglaubigter Kopie bei. 
  • handgeschriebener tabellarischer  Lebenslauf 
  • Passbild
  • Geburtsurkunde (Kopie)

 

Folgende Unterlagen sind bis zum Ende der ersten vollen Augustwoche nachzureichen: 
  • Abschlusszeugnis in beglaubigte Kopie, wenn noch nicht vorgelegt

8.  Grundausstattung für den fachpraktischen Bereich 

Grundausstattung für Nahrungszubereitung 
Weiße Kittelschürze (lang), weißes Kopftuch, Vorbindeschürze (Kopftuch und Schürzen aus Baumwolle), flache, rutschfeste Schuhe, 1 Paar Topflappen, Kochbuch (wird zu Beginn des Schuljahres in einer Sammelbestellung angeschafft) 

Grundausstattung für Gestalten
Farbkasten, Pinsel, Lineal (30 cm), Schere, Klebstoff

Grundausstattung für Textilarbeit 
Stoffschere, kleine Schere, Maßband, Lineal, Stecknadeln, Nähnadeln (verschiedene Stärken), Sicherheitsnadeln, Heftfaden, 2 Nähmaschinenspulen (können von der Schule bezogen werden), Arbeitsmittel für den eigenen Bedarf 

Grundausstattung für Raum- und Textilpflege 
dunkle Schürze (für Reinigungsarbeiten) 

Dies soll nur als allgemeine Information dienen. Es empfiehlt sich, die Grundausstattung erst nach Schuljahresbeginn anzuschaffen, da genauere Angaben von den zuständigen Fachlehrkräften erteilt werden. 

9. Anfallende Kosten im 10. Jahrgang 

Kochgeld
Dem Pauschalbetrag pro Schuljahr liegt ein Unkostenbeitrag von 1,30 € je Kocheinheit zugrunde. Er ist in Raten im Voraus zu bezahlen (das eingezahlte Geld wird bei Schulversäumnissen nicht zurückerstattet): 

       1. Rate       im September       60,00 € 
       2. Rate       im Januar               45,00 €
       3. Rate       im April                   60,00 € 
      Summe                                    165,00 € 

Papier- und Materialgeld 
Pro Schuljahr beträgt das Papiergeld 5,00 € und wird am Schuljahresanfang eingesammelt. Es ist für den Jahresbericht, den Schülerausweis und die Selbstbeteiligung an den Papierkosten vorgesehen.  Das Materialgeld in Höhe von 8,00 € wird in zwei Raten zu je 4,00 € eingesammelt.

Haftpflichtversicherung für das Praktikum 
Eine Privathaftpflichtversicherung kommt nicht für Schäden auf, die während des Praktikums entstehen können. Es muss deshalb über die Schule eine ergänzende Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Zurzeit beträgt die Prämie einschließlich Versicherungssteuer im 10. Jahrgang 3,50 € und wird zu Beginn des Schuljahres eingesammelt.

Infektionsschutzgesetz §§ 42/43
Die Belehrung erfolgt an der Schule. Es sind ca. 14,00 € zu entrichten.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Bewerbungsmappen erwünscht sind.
Sie können aus organisatorischen Gründen nicht zurückgegeben werden.

 Stand: 06.12.2010

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