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Die Berufsfachschule für Hauswirtschaft vermittelt grundlegende
Kenntnisse und Fertigkei- ten in der Hauswirtschaft und befähigt
zu selbständigem Arbeiten in Privathaushalten und
Großhaushalten wie Krankenhäusern, Altenheimen,
Betriebskantinen, Tagungszentren oder Geschäftshaushalten.
1. Gliederung der
Ausbildung
Die Ausbildung wird im Vollzeitunterricht durchgeführt:
Jahrgangsstufe 10
Grundstufe
Jahrgangsstufe 11 1.
Fachstufe
Jahrgangsstufe 12 2.
Fachstufe
Am Ende der 11. Jahrgangsstufe
findet eine staatliche Abschlussprüfung an der Schule statt. Nach
erfolgreicher Teilnahme wird den Schülern das Abschlusszeugnis mit
der Berufsbezeichnung
"Staatlich geprüfter
Hauswirtschaftshelfer"
"Staatlich geprüfte
Hauswirtschaftshelferin"
verliehen.
Am Ende der 12.
Jahrgangsstufe wird vor einer staatlichen Prüfungskommission die
Abschlussprüfung im anerkannten Ausbildungsberuf
"Staatlich geprüfter
Hauswirtschafter"
"Staatlich geprüfte
Hauswirtschafterin"
abgelegt.
2.
Möglichkeiten der
Weiterbildung
Der Berufsabschluss ist
Voraussetzung für weitere Qualifikationen zur Meisterin der Haus-
wirtschaft, staatlich geprüften hauswirtschaftlichen
Betriebsleiterin, Fachlehrerin für Hand- arbeit und Hauswirtschaft,
Fachhauswirtschafterin für ältere Menschen, staatlich geprüften
Wirtschafterin, staatlich geprüften Technikerin für Hauswirtschaft
und Ernährung, Familienpflegerin u.a.
3. Aufnahmebedingungen
Die Aufnahme erfolgt grundsätzlich
in die 10. Jahrgangsstufe nach erfüllter Vollzeitschul-
pflicht. Die Aufnahme ist abhängig von der rechtzeitigen Vorlage der
Anmeldeunterlagen während der Anmeldefrist und von einem
Informationsgespräch in der Schule. Zu diesem Gespräch werden alle
Bewerberinnen/Bewerber nach Abschluss der Anmeldefrist eingeladen.
In die 11. Jahrgangsstufe
wird aufgenommen, wer die Grundstufe der Berufsfachschule für
Hauswirtschaft erfolgreich abgeschlossen hat oder einschlägige
Berufskenntnisse nachweist.
In die 12. Jahrgangsstufe
wird aufgenommen, wer die bestandene Prüfung zur/zum
Hauswirtschaftshelferin/er oder gleichwertige Voraussetzungen
nachweisen kann.
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4. Probezeit
Die endgültige Aufnahme ist
abhängig vom Bestehen der Probezeit. Als Probezeit gilt das erste
Schulhalbjahr. In der Probezeit wird festgestellt, ob der
Schüler/die Schülerin den An- forderungen der Schule und des Berufes
gerecht wird.
5.
Praktikum
Um die
Berufsausbildung so praxisnah wie möglich zu gestalten, sind
Praktika vorgesehen, die von der Schule vermittelt und betreut
werden:
10. Jahrgangsstufe
je eine Woche Blockpraktikum im Privathaushalt und im
Betriebshaushalt
11. Jahrgangsstufe
wöchentlich ein Praktikumstag im Privathaushalt
12. Jahrgangsstufe
wöchentlich ein Praktikumstag im Betriebshaushalt
6.
Mittlerer Schulabschluss an unserer Schule
a) Nach der 11.
Jahrgangsstufe
Bei einer
Prüfungsgesamtnote „gut“ oder „sehr gut“ als Hauswirtschaftshelfer /
Hauswirt- schaftshelferin wird mit dem Abschlusszeugnis der mittlere
Schulabschluss verliehen, wenn befriedigende Kenntnisse in Englisch
nachgewiesen werden (Note 3 im Englisch-Quali, im Pflichtfach oder
Wahlpflichtfach des Hauptschulabschlusses oder im
Englischwahlunterricht der Berufsfachschule).
b) Nach der 12.
Jahrgangsstufe
Bei einem Berufsabschluss Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin und
einem Notendurch- schnitt im Jahreszeugnis der Berufsfachschule von
mindestens 2,5 und wenn befriedigende Kenntnisse in Englisch
nachgewiesen werden (vergleiche 11. Jahrgangsstufe).
Der mittlere Schulabschluss
vermittelt die Berechtigung zu Laufbahnen der Fachlehrer und der
Pädagogischen Assistenten sowie zum Eintritt in Fachoberschulen,
in Berufs-
oberschulen und in Fachschulen, die einen mittleren
Schulabschluss voraussetzen.
7.
Anmeldung
Die Anmeldung zum Besuch der
Berufsfachschule für Hauswirtschaft wird von
Mitte Februar bis Ende März durchgeführt.
Das Anmeldeformular abtrennen und vollständig ausgefüllt im
Sekretariat abgeben oder an die Schule senden.
Dem Anmeldeformular sind
beizulegen:
-
Zwischenzeugnis
der zurzeit besuchten Schule. Bewerber, die keine Schule besuchen,
legen das Abschlusszeugnis der zuletzt besuchten Schule in
beglaubigter Kopie bei.
-
handgeschriebener tabellarischer Lebenslauf
- Passbild
-
Geburtsurkunde
(Kopie)
Folgende Unterlagen sind bis zum
Ende der ersten vollen Augustwoche nachzureichen:
- Abschlusszeugnis in beglaubigte Kopie, wenn noch nicht
vorgelegt
8. Grundausstattung für den
fachpraktischen Bereich
Grundausstattung für
Nahrungszubereitung
Weiße Kittelschürze (lang), weißes
Kopftuch, Vorbindeschürze (Kopftuch und Schürzen aus Baumwolle),
flache, rutschfeste Schuhe, 1 Paar Topflappen, Kochbuch (wird zu
Beginn des Schuljahres in einer Sammelbestellung angeschafft)
Grundausstattung für Gestalten
Farbkasten, Pinsel, Lineal (30 cm),
Schere, Klebstoff
Grundausstattung für Textilarbeit
Stoffschere, kleine Schere,
Maßband, Lineal, Stecknadeln, Nähnadeln (verschiedene Stärken),
Sicherheitsnadeln, Heftfaden, 2 Nähmaschinenspulen (können von der
Schule bezogen werden), Arbeitsmittel für den eigenen Bedarf
Grundausstattung für Raum- und Textilpflege
dunkle Schürze (für
Reinigungsarbeiten)
Dies soll nur als allgemeine
Information dienen. Es empfiehlt sich, die Grundausstattung erst
nach Schuljahresbeginn anzuschaffen, da genauere Angaben von den
zuständigen Fachlehrkräften erteilt werden.
9. Anfallende Kosten im 10.
Jahrgang
Kochgeld
Dem Pauschalbetrag pro Schuljahr
liegt ein Unkostenbeitrag von 1,30 € je Kocheinheit zugrunde. Er ist
in Raten im Voraus zu bezahlen (das eingezahlte Geld wird bei
Schulversäumnissen nicht zurückerstattet):
1. Rate im
September 60,00 €
2. Rate im
Januar 45,00 €
3. Rate im
April 60,00 €
Summe
165,00 €
Papier- und Materialgeld
Pro
Schuljahr beträgt das Papiergeld 5,00 € und wird am
Schuljahresanfang eingesammelt. Es ist für den Jahresbericht, den
Schülerausweis und die Selbstbeteiligung an den Papierkosten
vorgesehen. Das Materialgeld in Höhe von 8,00 € wird in
zwei Raten zu je 4,00 € eingesammelt.
Haftpflichtversicherung für das
Praktikum
Eine
Privathaftpflichtversicherung kommt nicht für Schäden auf, die
während des Praktikums entstehen können. Es muss deshalb über die
Schule eine ergänzende Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Zurzeit beträgt die Prämie einschließlich Versicherungssteuer im 10.
Jahrgang 3,50 € und wird zu Beginn des Schuljahres eingesammelt.
Infektionsschutzgesetz §§ 42/43
Die Belehrung erfolgt an der Schule. Es sind ca. 14,00 € zu entrichten.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Bewerbungsmappen erwünscht sind.
Sie können aus organisatorischen Gründen nicht zurückgegeben werden.
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